Impulsvortrag und Expertenfragerunde am Donnerstag, 7. April 2016 in Ansbach
- Was tun Sie als Unternehmen, um die Versorgungslücke Ihrer Mitarbeiter im Rentenalter zu minimieren?
- Haben Sie Ihre Haftung bei der bAV überprüft?
- Wie kommen Sie aus Verträgen heraus, die falsch abgeschlossen worden sind?
- Ist eine bAV auch als Marketinginstrument zur Mitarbeiterbindung einzusetzen?
Mitarbeiter haben Angst vor Altersarmut
Fakt ist: Viele Arbeitnehmer von heute, die keine zusätzliche Altersversorgung betreiben, haben 2030 zu wenig zum Leben. Wegen des demografischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung wurden mit der letzten Rentenreform von 2003 die zukünftigen Rentenzahlungen drastisch gekürzt. Die Folge: Viele Menschen, die heute einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, könnten im Alter zum Sozialfall werden.
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Als Unternehmer sorgen Sie dafür, dass ihr Betrieb trotz Fachkräftemangel in Zukunft handlungsfähig bleibt. Dazu ist es wichtig, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Ein gut aufgestelltes Versorgungswerk ist ein weiteres wichtiges Element um die eigenen Mitarbeiter zu binden. Das macht sie auch weniger anfällig für Abwerbeversuche durch die Konkurrenz. Gleichzeitig werden sie als Arbeitgeber so selbst interessanter für Fach- und Führungskräfte. Deshalb ist ein betriebliches Versorgungswerk nicht nur ein Imagegewinn – es ist ein klarer Wettbewerbsvorteil, der durch hohe staatliche Förderungen dem Arbeitgeber nahezu keine Zusatzkosten verursacht.
Haftung – minimieren Sie das Risiko selbst
Vorsicht: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist keine Versicherung – lassen Sie sich nicht falsch beraten. Vielmehr ist sie eine arbeitsrechtliche Zusage, die bei Nichtbeachtung einfacher Regeln unnötige Kosten für ein Unternehmen verursachen kann. Das bedeutet: Im Zweifelsfall zahlen Sie als Arbeitgeber die zugesagte Altersversorgung und nicht die Versicherungsgesellschaft (Subsidiärschuldner ).
Unternehmerkultur zeigt soziale Kompetenz
Warum nutzen in Zeiten von Fachkräftemangel nicht mehr Unternehmen Mitarbeiterversorgungskonzepte? Eine Mitarbeiterversorgung gilt als ehrwürdiges Instrument aus sozialer Überzeugung und unternehmerischer Verantwortung, die Teil jeder Firmenphilosophie sein sollte.
Agenda:
1. Kurze Einführung in das Thema „Betriebliche Altersversorgung“ und die Folge für Sie als Unternehmer / Personalverantwortliche(r)
Die wachsende Bedeutsamkeit heute und in den kommenden Jahren
- Was bringt ein Versorgungskonzept dem Unternehmern? Ist es überhaupt für jedes Unternehmen oder jede Branche notwendig?
- Wie kann dieses Instrument zur Fachkräftesicherung helfen? Können Fachkräfte über diesen Weg angesprochen und begeistert werden?
- Betriebliche Versorgungssysteme haben eine hohe Förderquote von bis zu 70 Prozent, nahezu ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber
- Wie Sie fast ohne eigenen Aufwand für Ihre Arbeitnehmer ein Versorgungskonzept einrichten, das deren Rentenanspruch verdoppelt.
2. Was ist bei der Einrichtung eines Versorgungswerkes zu beachten?
- Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen
- Die verschiedenen Durchführungswege
- Jeder Mitarbeiter hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zur Altersversorgung – wenn Sie aktiv nichts Adäquates anbieten, können Sie nur auf diesen Rechtsanspruch reagieren, was von Nachteil ist
- Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bzgl. betrieblicher Altersvorsorge? (Schadensersatzpflicht bei unterlassener Aufklärung)
- Ausschlussmöglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten bAV für befristet tätige Arbeitnehmer
- Unverfallbarkeit der Anwartschaften (Änderung ab 1. Januar 2018)
- Ein konzeptionelles Versorgungswerk schützt den Arbeitgeber vor unnötigen Risiken – wie eine Firewall
3. Wie sieht die Haftung für das Unternehmen aus?
- Für eine bAV muss man alle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen kennen
- Das Unternehmen, nicht die Versicherungsgesellschaft, gibt eine Zusage für die Altersversorgung (Subsidiärschuldner).
- Unternehmen haften auch für ausscheidende Arbeitnehmer, wenn die bAV nicht auf den neuen Arbeitgeber übergeht
4. Sanierung bestehender betrieblichen Altersversorgungskonzepten
- Woran erkenne ich, ob ich das optimale Versorgungswerk habe?
- Kann man ein bestehendes Versorgungswerk verbessern?
- Wie kommt man aus schlechten Verträgen heraus?
5. Was tun wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden?
- Die gesetzlich geregelte hohe Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers auf den Inhalt (Werte) des Versicherungsvertrages begrenzen und damit eine Nachschussverpflichtung umgehen
- Die verdienten Anwartschaften der Arbeitnehmer, für die Sie weiter als Schuldner einstehen müssen, und diese auf den neuen Arbeitgeber mit für Sie schuldbefreiender Wirkung übertragen
6. Imagegewinn – Welche Vorteile bringt die bAV dem Unternehmen?
- Wettbewerbsvorteile bei der Suche nach Fach- und Führungskräften, denn die betriebliche Versorgung wird laut einer Studie von vielen Mitarbeitern gewünscht
- Stärkere Mitarbeiterbindung und Vergütungsmodelle wie bei Großunternehmen
- Unternehmen übernimmt soziale Verantwortung
7. Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung einer Betrieblichen Altersversorgung
- Eine Personalverantwortliche berichtet, wie das Unternehmen die betriebliche Altersversorgung umgesetzt hat und worauf im Personalalltag zu achten ist.
- Beispiele einer unbürokratischen Umsetzung mit geringem Verwaltungsaufwand für das Unternehmen
8. Fragen an die Expertenrunde
- In einer Gesprächsrunde mit Moderator Mathias Neigenfind beantworten unsere Experten Ihre Fragen und geben umsetzbare Tipps für Ihr Unternehmen.
- Nutzen Sie diese Gelegenheit um alle Ihre Fragen zu stellen.
Unsere Referenten / Teilnehmer der Podiumsdiskussion:
Anton Wittmann, Wittmann Finanzgruppe, Ansbach
Seit über 30 Jahren erstellt Anton Wittmann Konzepte für betriebliche Versorgung für Unternehmen und deren Mitarbeiter. Als bAV-Advisor (FH) arbeiten er und sein Team nach einem zertifizierten Beratungsablauf der Hochschule für angewandte Wissenschaft. Sie erfüllen damit höchste Standards in der Beratung von Unternehmen und koordinieren für diese die Beratungsabläufe von Steuerberatern und Arbeitsrechtlern.
Anne Kotzenbauer, LSI – Germany GmbH Jack Link´s, Ansbach
Anne Kotzenbauer ist Personalverantwortliche für den deutschen Standort von Jack Link’s in Ansbach. Jack Link´s hat rund 450 Mitarbeiter und produziert Fleischsnacks der Marken BiFi und Peperami. Weltweit hat das amerikanischen Familienunternehmen rund 3.500 Mitarbeiter und ist Marktführer im Bereich Beef Jerky. Nach dem Übergang im Jahr 2014 galt es auch die betriebliche Altersversorgung weg von der Pensionskasse hin zu einer versicherungsförmigen Lösung zu bringen. Anne Kotzenbauer wird über ihre Erfahrungen und Chancen der betrieblichen Altersversorgung berichten.
Anne-Marie Hermann, Rechtsanwältin LHP-Gruppe, Bad Windsheim
Anne-Marie Hermann hat sich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert und bildet sich aktuell zur Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter. Aus ihrer vielfältigen Beratungsarbeit für mittelständische Arbeitgeber in der LHP-Gruppe weiß sie, dass die betriebliche Altersvorsorge mehr als ein abrechnungstechnischer Vorgang ist. Um mögliche Risiken der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber nicht auf den Zeitpunkt deren Geltendmachung zu verlagern (das Rentenalter des betroffenen Arbeitnehmers), berät Anne-Marie Hermann die Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer arbeitsrechtlichen Gestaltung dieser Verträge.
Dr. Henriette Meissner, aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Berlin
Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a. G., ist Fachautorin, Referentin und tätig in Arbeitskreisen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Sie hat verschiedene leitende Funktionen inne, u.a. des Fachkreises bAV der Deutschen Makler Akademie und als Herausgeberin des Praxisratgebers betriebliche Altersversorgung. Die Stuttgarter Lebensversicherung geht davon aus, dass die Bedeutung der bAV in Zukunft stark zunehmen wird. So betrug der Anteil der Altersversorgung am Gesamtumsatz des Versicherungsunternehmens bereits am Jahresende 2013 knapp 21 Prozent.
Sollten Sie selbst keine Zeit finden, an diesem Abend teilzunehmen, können Sie diese Einladung gerne an Ihre zuständigen Mitarbeiter und Kollegen aus dem Personalwesen weitergeben.
Es besteht keine Möglichkeit mehr sich zu dieser Veranstaltung anzumelden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank!
Partner: